Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017

Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.

Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden. Wird der Veröffentlichungspflicht nicht auf der Website nachgekommen, müssen die erhaltenen Beiträge ab dem 28.02. innerhalb drei Monaten an den Subventionsgeber rückerstattet bzw. können Verwaltungsstrafen ausgestellt werden.

Der Verein Frauen helfen Frauen Meran hat 2022 folgende öffentliche Beiträge erhalten:

Autonome Provinz Bozen – Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion – Dekret Nr. 429 vom 11/02/2022, Vorschuss für laufende Ausgaben Euro 18.200,00, erhalten am 22/02/2022.

Autonome Provinz Bozen – Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion – Dekret Nr. 10988 vom 16/06/2021 Restbeitrag 2021, Euro 7.800,00, erhalten am 25/08/2022.

Gemeinde Meran, Beitrag für laufende Tätigkeit 2022, Euro 4.400,00, 1. Rate Beschluss Nr. 197 vom 05/07/2022, erhalten am 29/07/2022, 2. Rate Beschluss Nr. 384 vom 20/12/2022, erhalten am 16.01.2023